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Wichtige Informationen zur E-Rechnung

Die Wichtigsten Informationen zur E-Rechnung haben wir Ihnen hier zusammengefasst. Im Detail sind die gesetzlichen Vorschriften maßgebend.

Ab dem 1.1.2025 gibt es eine grundsätzliche Pflicht zur Erstellung von elektronischen Rechnungen. Die Verpflichtung ist auf den inländischen B2B-Bereich beschränkt, wobei B2B erweitert zu verstehen ist. Zu den B2B-Empfängern zählen nämlich auch Kleinunternehmer, Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen (z. B. Ärzte, Versicherungsmakler) und Vermieter, selbst wenn diese nur umsatzsteuerfreie Vermietungsumsätze tätigen. Gegenüber Endverbrauchern (B2C) besteht dagegen keine E-Rechnungspflicht.

Steuerliche Entlastungen bei kleineren PV-anlagen

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen. Diese betrifft sowohl die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer.

Die gesetzlichen Änderungen können durchaus als Sensation bezeichnet werden, denn damit werden eine echte steuerliche Vereinfachung und eine erfreuliche Entlastung von bürokratischen Pflichten einhergehen. Ziel ist es, den weiteren Ausbau dieser erneuerbaren Energie zu beschleunigen bzw. die Installation und den Betrieb einer Photovoltaikanlage zumindest nicht durch steuerliche Pflichten und bürokratische Hürden zu behindern.

Die Änderungen bei der Einkommensteuer werden nicht erst ab 2023, sondern schon für das Besteuerungsjahr 2022 gelten! Dies ist das Ergebnis der Beratungen am 30.11.2022 im Finanzausschuss des Bundestags. Das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurde am 2.12.2022 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses von Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Am 20.12.2022 wurde das Gesetz  im Bundesgesetzblatt verkündet.

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